Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht.

2.
Das Tier wird von der Tierbetreuung-Glessen verwahrt, betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

3.
Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit bei der Tierbetreuung-Glessen erleiden könnte, übernimmt  die Tierbetreuung-Glessen keine Haftung; die Haftung der Tierbetreuung-Glessen wird ausdrücklich auf  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4.
Richtet das Tier bei der Tierbetreuung-Glessen Schäden an (z.B. Urinflecken auf dem Teppichboden, zerkratzte Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Tierhalter/Eigentümer, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über  30,- € liegt. Für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer.

5. Die Tierbetreuung-Glessen verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz  sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

6. Die Tierbetreuung-Glessen übernimmt keine Garantie für die Gesundheit oder evtl. Versterben des Tieres. Hält die Tierbetreuung-Glessen aus ihrer Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass die Tierbetreuung-Glessen das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so ist die Tierbetreuung-Glessen berechtigt (sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein) das Tier einschläfern zu lassen.

7.
Kosten: 
Rechnungsbeträge der Tierbetreuung-Glessen sind mit 50 % bei Beginn und die Restzahlung am Ende des Betreuungszeitraumes in bar zu begleichen. 
Die vereinbarten Betreuungstermine (per E-Mail, SMS und telefonisch) sind stets verbindlich. Bei Rücktritt oder Stornierung der Buchung gelten für Sie folgende Stornierungsgebühren:
 Stornierung innerhalb von 7 Tagen: 50% der vereinbarten Summe
 Stornierung innerhalb von 24 Stunden: 75% der vereinbarten Summe
Bereits laufende Betreuungen, die verkürzt werden: 100% der vereinbarten Summe

Von den Stornierungsgebühren ausgenommen ist der Todesfall Ihrer Tiere sowie von des Halters.
Änderungen und Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Die Stornogebühren sind als sofortige Zahlung per Überweisung fällig. Nicht abgesagte Betreuungen werden voll in Rechnung gestellt.

 

8. Bei Pflegeantritt sind mitzubringen/bereitzulegen: Das Trockenfutter, Heu / Futter, Katzenstreu wird vom Tierhalter/Eigentümer gestellt. Ist dies nicht der Fall, ist die Tierbetreuung-Glessen dazu berechtigt, diese Dinge auf Kosten des Tierhalters zu besorgen. Alle notwendigen Schlüssel, gültiger Impfschutznachweis, aktueller Nachweis über die Hunde-Haftpflichtversicherung  und evt. Nachweis über Krankenversicherung sind der Tierbetreuung-Glessen zu übergeben.

 9. Kaution: Für das Tier muss bei der Tierbetreuung-Glessen eine Kaution in Höhe von 30,- € hinterlegt werden, um zu gewährleisten dass jeder Tierbesitzer sein Tier nach Ablauf der Betreuung wieder abholt - dass der Tierbesitzer im Fall einer notwendigen tierärztlichen Behandlung auch die Kosten dafür übernimmt.
Die Kaution wird nach Abholung des Tieres durch den Tierhalter vor der Tierbetreuung-Glessen in voller Höhe an den Tierhalter zurückerstattet*.  Bezahlung von Kaution ist im Voraus, spätestens bei Abgabe des Tieres bei der Tierbetreuung-Glessen zur Zahlung fällig. * Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution erlischt, wenn Tiere 10 Tage nach vereinbartem Abholtermin nicht wieder von der Tierbetreuung-Glessen abgeholt wurden. Weiterhin besteht kein Anspruch bzw. nur noch Teilanspruch auf die Rückzahlung der Kaution, wenn Tiere länger als vereinbart betreut werden müssen bzw. Kosten für tierärztliche Behandlungen von dem Tierbesitzer nicht bezahlt werden. Die der Tierbetreuung-Glessen dadurch entstandenen Kosten werden gegen die Kaution aufgerechnet. 

10. Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 10 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Verwahrungsdauer abgeholt wird, ist die Tierbetreuung-Glessen berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos abzugeben (Tierheim, tierliebende Person etc.). Sollten der Tierbetreuung-Glessen durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.

11. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich. Wertsachen und Bargeld sind unter Verschluss zu halten, da die Tierbetreuung-Glessen keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte erfolgte (Einbruch, Zutrittsrecht von anderen Schlüsselinhabern), übernimmt.

12. Bei Neukunden ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

13. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind  unwirksam.

14. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Bergheim. 

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